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WAHLARZTINFO

Nutzen des Wahlarztsystems:

  • kurzfristige Terminvergabe 
  • keine oder nur kurze Wartezeit 
  • mehr Zeit pro Patient in der Sprechstunde
  • individuelle Betreuung
  • die Vorsorgeuntersuchung ist auch beim Wahlarzt kostenlos

Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung kann von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, mit Wohnsitz in Österreich, einmal jährlich kostenlos in Anspruch genommen werden. Auch nicht versicherte Personen haben einen Anspruch darauf. Für sie übernimmt die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse die Kosten.

Krankmeldung

Auch als Wahlärztin kann ich Ihre Arbeitsunfähigkeit (= den Krankenstand) feststellen.

Rezeptverordnung und Überweisungen

Erhalten Sie Rezepte, so sind diese Kassenarztrezepten gleichgestellt. Sie können Ihre Medikamente wie gewohnt in der Apotheke beziehen.

Ebenso sind Überweisungen zu anderen Fachärzten den Kassenarztüberweisungen gleichgestellt.

Kostenrückerstattung

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. 
Sie haben jedoch ein Recht auf Kostenerstattung in der Höhe von 80% jenes Honorars, das ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung von der Kasse erhalten hätte.
Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet. 

Wahlärztin aller Kassen
Ordination nach Vereinbarung
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